Die Schweiz hat im AI-Automation-Markt eine eigene Ausgangslage. Beim Datenschutz war sie nicht die Erste — die DSGVO gilt seit 2018, das revidierte DSG seit dem 1. September 2023 —, aber der Rahmen steht heute und ist an der DSGVO ausgerichtet, was grenzüberschreitende Vorhaben vereinfacht. Und wo andere Länder um KI-Fachleute ringen, hat die Schweiz mit der ETH Zürich und der EPFL zwei eigene Ausbildungs- und Forschungsstandorte.
Für Schweizer KMU ist das eine doppelte Chance: Sie können von globalen AI Automation Lösungen profitieren — und haben gleichzeitig einen Standortvorteil durch Regulierungssicherheit und lokales Fachwissen.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die Schweizer AI Automation Landschaft, was Sie bei Datenschutz beachten müssen, und wie Sie von Förderprogrammen profitieren. Die Grundlagen ohne Schweiz-Bezug stehen auf unserer Seite zu AI Automation für KMU; wie weit der Schweizer Mittelstand insgesamt digitalisiert ist, ordnen wir unter Digitalisierung Schweizer KMU ein.
Das Schweizer AI Automation Ökosystem

Im internationalen Vergleich steht die Schweiz ordentlich da, ohne die Spitze zu markieren: Beim Pro-Kopf-Bestand an KI-Anbietern und Entwicklern von KI-Anwendungen liegt sie laut Swiss Startup Radar gleichauf mit dem Vereinigten Königreich und vor Schweden, während Israel und Singapur deutlich besser abschneiden. Die belegten Anhaltspunkte dazu stehen gleich unten.
Wie viele KI-Startups hat die Schweiz?
Eine einzige gültige Zahl gibt es nicht — sie hängt daran, wen man mitzählt. Belegt ist eine Bestandszahl; die zweite oft genannte Zahl misst etwas anderes:
- Bestand, weit gefasst: Der Swiss Startup Radar zählte 2023 in der Schweiz über 1'000 Unternehmen mit KI-Bezug. Er fasst dabei vier Gruppen zusammen — Anbieter von KI-Werkzeugen, Entwickler von KI-Anwendungen, Unternehmen, die KI lediglich einsetzen, sowie Unternehmen im Feld der generativen KI. Die vier Gruppen stehen unterschiedlich nah an der KI selbst — Gruppe 3 sind nach dem Wortlaut des Radars Unternehmen, die KI lediglich übernommen haben («companies that have adopted AI»). Zur internationalen Einordnung vergleicht der Radar die beiden ersten Gruppen — KI-Anbieter und Entwickler von KI-Anwendungen — pro Kopf: gleichauf mit dem Vereinigten Königreich, vor Schweden, deutlich hinter Israel und Singapur.
- Kein Bestandsmass: EY zählte für 2025 163 Finanzierungsrunden von Start-ups mit KI im Kerngeschäft (2024: 112), ein Plus von rund 46 Prozent; das entspricht 32 Prozent aller 515 Finanzierungsrunden des Jahres. Gezählt werden Finanzierungsereignisse, nicht Unternehmen: Ein Start-up kann mehrere Runden im selben Jahr abschliessen, und jedes KI-Start-up ohne Runde taucht in der Zahl gar nicht auf. Als Untergrenze für die Firmenzahl lässt sich die 163 deshalb nicht verwenden.
Quelle: Swiss Startup Radar, startupticker.ch, 1. Dezember 2023 — «we have been able to identify more than 1,000 companies in this country», gegliedert in vier Gruppen, deren dritte der Radar als «companies that have adopted AI» führt, sowie zur internationalen Einordnung «Compared with other countries, the Swiss figures are good, but not outstanding. In terms of per capita density, Switzerland is on a par with the UK and ahead of Sweden. However, Israel and Singapore perform significantly better» — sowie EY Start-Up Barometer Switzerland 2026 — «in 2025, the number of funding rounds for AI-based start-ups increased to 163 (2024: 112), which represents an increase of around 46%» und «AI start-ups accounted for 32% of all funding rounds last year in total (2023: 10%; 2024: 22%)». Beide abgerufen am 24. August 2026.Diese Startups entwickeln Lösungen im Spektrum von:
- No-Code-Automatisierungsplattformen (für KMU)
- Massgeschneiderten KI-Lösungen (für mittlere Unternehmen)
- Branchenspezifischer KI (Banken, Pharma, Versicherungen)
- KI-Infrastruktur und Entwicklerwerkzeugen
Forschungsführerschaft (ETH, EPFL, Universitäten)
ETH Zürich und EPFL Lausanne sind die beiden Schweizer Zugpferde der KI-Forschung. Eine Rangliste der «Top 5 weltweit» führen wir hier nicht mehr an: Solche Ranglisten hängen an der jeweiligen Methodik, und wir können keine belegen.
ETH Zürich:
- Das ETH AI Center umfasst nach eigener Angabe (Stand Juli 2026) 145 Professorinnen und Professoren — 37 Core Faculty und 108 Associated Faculty — aus allen 16 Departementen
- Fokus auf angewandte KI, Robotik, Computer Vision
- Spin-offs und Technologietransfer in die Industrie; eine belegte Zahl KI-bezogener Spin-offs weist die ETH nicht aus, wir nennen deshalb keine
- Enge Zusammenarbeit mit der Industrie
EPFL:
- Forschungszentren für KI und Machine Learning
- Schwerpunkt auf interpretierbarer KI und Federated Learning
- Spin-offs und Technologietransfer-Projekte; auch hier verzichten wir mangels belegter Quelle auf eine Zahl
Weitere Universitäten (Zürich, Bern, Basel, Lausanne):
- Forschungsgruppen mit KI-Bezug in Informatik, Medizin und Wirtschaft — eine Gesamtzahl liegt uns nicht belegt vor
- Beratungsleistungen für Industrie-KI-Projekte
- Weiterbildung und Executive Education in KI und Automatisierung
Quelle: ETH AI Center — Faculty — «As of July 2026, the ETH AI Center is comprised of 145 Professors (37 Core Faculty + 108 Associated Faculty). The Center spans all 16 departments of ETH Zurich» — abgerufen am 24. August 2026.
Das bedeutet für KMU: Es gibt lokale Expertise, lokale Innovation, und Forschungs-zu-Praxis-Transfer ist möglich. Welchen betrieblichen Nutzen daraus entsteht, führen wir unter Vorteile von AI Automation für KMU aus.
Venture Capital: KI zieht rund ein Drittel des Wagniskapitals an
KI ist der am schnellsten wachsende Posten im Schweizer Wagniskapital — der grösste ist er nicht:
- 2025: rund CHF 1,1 Milliarden Wagniskapital in KI-Startups, nach CHF 345 Millionen im Jahr 2024 — ein Plus von 206 Prozent (EY Start-Up Barometer Switzerland 2026). Die 206 Prozent rechnen auf dem ungerundeten Wert; EY rundet die Summe im Text auf 1,1 Milliarden auf
- Anteil am Gesamtmarkt: Insgesamt flossen 2025 laut EY CHF 3,3 Milliarden in Schweizer Start-ups, verteilt auf 515 Finanzierungsrunden. Die KI-Runden machen davon 163 aus — 32 Prozent der Runden und rund ein Drittel des Volumens, nicht die Mehrheit
- VC-Fonds mit Tech-Fokus am Standort: Lakestar (Lakestar Advisors GmbH und Lakestar Holding AG, beide mit Sitz Zürich im Handelsregister eingetragen). Zwei frühere Listeneinträge sind entfernt: Der «Swiss Startup Fund» beziehungsweise SECO Start-up Fund ist ein Instrument der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, das Darlehen für Vorhaben in Partnerländern vergibt — kein KI-Venture-Fonds; und für Techstars liess sich kein Schweizer Standort belegen
- Corporate Ventures: Schweizer Grosskonzerne unterhalten eigene Wagniskapital-Einheiten, etwa ABB Ventures (Zürich, unter anderem in Robotik und KI investiert) oder UBS Next. Wie viel davon in KI fliesst, weisen sie nicht aus
Quelle: EY Start-Up Barometer Switzerland 2026 — «investment in AI start-ups increased by 206% to around CHF 1.1 billion in 2025 – up from CHF 345 million in 2024», «Swiss start-ups generated a financing volume of CHF 3.3 billion in 2025 – an increase of 44% compared with 2024» und «In 2025, 515 funding rounds were registered for start-ups – two more than in 2024 (513)» — abgerufen am 24. August 2026. Die genannten Fonds und Corporate Ventures sind Beispiele, keine vollständige Liste.Für KMU heisst diese Investitionsdichte vor allem: Es kommen laufend neue Anbieter dazu — und es verschwinden auch welche wieder. Prüfen Sie bei der Auswahl, wie lange ein Anbieter am Markt ist und wie Sie im Ernstfall Ihre Daten herausbekommen.
Datenschutz & Regulierung (DSG)
Hier kommt der Schweizer Standortvorteil: Die Schweiz hat ein verbindliches, an der DSGVO ausgerichtetes Datenschutzgesetz — das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1), in seiner revidierten Fassung in Kraft seit dem 1. September 2023. Pauschal «strenger als die DSGVO» ist es nicht; welche Regelung strenger ist, entscheidet sich pro Pflicht.
DSG — Das Schweizer Datenschutzgesetz (revidiert, in Kraft seit 1.9.2023)
Das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) orientiert sich weitgehend an der DSGVO. Deckungsgleich ist es nicht: In einzelnen Punkten stellt es geringere Anforderungen, in anderen — etwa bei der Bekanntgabe ins Ausland nach Art. 16 und 17 DSG — eigene. Welche Regelung im Einzelfall strenger ist, lässt sich nur pro Pflicht beantworten, nicht pauschal.
Kernelemente:
- Geltungsbereich: Die Bearbeitung von Personendaten natürlicher Personen durch private Personen und Bundesorgane (Art. 2 DSG) — und zwar für «Sachverhalte, die sich in der Schweiz auswirken, auch wenn sie im Ausland veranlasst» werden (Art. 3 Abs. 1 DSG). Ausgenommen ist unter anderem der ausschliesslich persönliche Gebrauch
- Einwilligung: Anders als unter der DSGVO ist sie kein Regelfall, sondern einer von mehreren Rechtfertigungsgründen (Art. 31 DSG); ausdrücklich verlangt wird sie für besonders schützenswerte Personendaten und für Profiling mit hohem Risiko (Art. 6 Abs. 7 DSG)
- Datenschutz durch Technik und Voreinstellungen: Der Verantwortliche muss die Bearbeitung technisch und organisatorisch so ausgestalten, dass die Vorschriften eingehalten werden, und dies «ab der Planung» berücksichtigen (Art. 7 DSG)
- Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten: Verantwortliche und Auftragsbearbeiter führen je ein Verzeichnis ihrer Bearbeitungstätigkeiten (Art. 12 DSG). Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind davon nach Art. 24 DSV befreit — ausser sie bearbeiten besonders schützenswerte Personendaten in grossem Umfang oder betreiben ein Profiling mit hohem Risiko
- Strafen: Bussen bis zu 250'000 Franken (Art. 60–63 DSG) — sie treffen die verantwortliche natürliche Person; fällt eine Busse von höchstens 50'000 Franken in Betracht, kann stattdessen der Geschäftsbetrieb gebüsst werden (Art. 64 Abs. 2 DSG). Anders als die DSGVO kennt das DSG keine umsatzabhängigen Bussen.
Wie sich diese Pflichten konkret auf KI-Vorhaben auswirken, vertiefen wir unter Schweizer Datenschutzgesetz und KI; die Umsetzung im Projekt behandelt Datenschutz in der Implementierung.
Besonderheiten gegenüber DSGVO:
- Private Verantwortliche in der Schweiz müssen keine Datenschutzberaterin und keinen Datenschutzberater benennen (Art. 10 DSG stellt das frei); die DSGVO kennt dagegen Pflichtfälle
- Eine allgemeine Rechenschaftspflicht wie Art. 5 Abs. 2 DSGVO kennt das DSG nicht: Die Wörter «Rechenschaft» und «Nachweis» kommen im Gesetzestext kein einziges Mal vor. An ihre Stelle treten einzelne, benannte Pflichten wie das Verzeichnis nach Art. 12 DSG
- Weniger strikte Vorgaben zu Datenschutz-Folgenabschätzungen als DSGVO
- Die Bekanntgabe ins Ausland ist nach Art. 16 und 17 DSG an einen angemessenen Datenschutz im Zielstaat oder an eigene Garantien gebunden; ein Verstoss ist nach Art. 61 DSG strafbewehrt
Quelle: Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1), Fassung «Stand am 7. Juli 2025» — die hier zitierten Art. 6, 7, 9, 10, 12, 13, 16, 17, 31 und 60–64 am 24. August 2026 im Wortlaut abgerufen und einzeln gegengelesen; die Volltextsuche im Gesetz ergibt für «Rechenschaft» und «Nachweis» null Treffer. Die Ausnahme vom Bearbeitungsverzeichnis steht in Art. 24 der Datenschutzverordnung (DSV, SR 235.11): «Unternehmen und andere privatrechtliche Organisationen, die am 1. Januar eines Jahres weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, sowie natürliche Personen sind von der Pflicht befreit, ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten zu führen, ausser eine der folgenden Voraussetzungen ist erfüllt: a. Es werden besonders schützenswerte Personendaten in grossem Umfang bearbeitet. b. Es wird ein Profiling mit hohem Risiko durchgeführt.» Ebenfalls am 24. August 2026 abgerufen.
Anforderungen an AI Automation Tools
Wenn Sie als Schweizer KMU eine AI Automation Lösung evaluieren, müssen Sie überprüfen:
1. Datenverarbeitungsort:
- Wo werden Ihre Kundendaten, Geschäftsdaten verarbeitet?
- Sind sie auf Schweizer oder EU-Servern gehostet?
- Oder in den USA? (Das erfordert zusätzliche Abklärungen wegen des CLOUD Act und FISA Section 702)
2. Datenschutzerklärung des Anbieters:
- Hat der Tool-Anbieter eine nachvollziehbare Datenschutzerklärung?
- Welche Daten werden für Betriebszwecke und Training verwendet?
- Z.B. werden Ihre Workflow-Daten für die Verbesserung des Algorithmus verwendet?
3. Datenverarbeitungsverträge (AVV):
- Können Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter abschliessen?
- Art. 9 Abs. 1 DSG verlangt, dass die Übertragung der Bearbeitung vertraglich oder durch die Gesetzgebung geregelt ist
4. Betroffenenrechte:
- Können Kunden ihre Daten einsehen (Auskunftsrecht)?
- Können sie gelöscht oder vernichtet werden? Das DSG kennt kein «Recht auf Vergessenwerden» unter diesem Namen; die betroffene Person kann die Löschung oder Vernichtung nach Art. 32 Abs. 2 DSG durchsetzen
- Das ist relevant, wenn Ihre Automatisierung Kundendaten verarbeitet
Datensouveränität und Cloud-Hosting in der Schweiz
Ein grosses Thema für Schweizer Unternehmen: Wo landen meine Daten?
Optionen:
- Schweizer Hosting (engster Schweizer Rechtsrahmen):
- EU-Hosting (breit akzeptierte Option):
- USA-Hosting (Vorsicht erforderlich):
Unsere Empfehlung: Für Schweizer KMU mit Kundendaten oder sensiblen Geschäftsdaten: Schweizer oder EU-Hosting wählen. Nach unserer Einschätzung fallen die höheren Hosting-Kosten geringer aus als der Abklärungs- und Dokumentationsaufwand, den ein US-Standort nach sich zieht — nachrechnen müssen Sie das für Ihren Fall trotzdem.
AI-Automation-Anbieter für den Schweizer Markt
Es gibt verschiedene Kategorien von Anbietern, je nach Bedarf und Komplexität. Nur ein Teil davon sind Schweizer Firmen — die Herkunft steht bei jedem Eintrag dabei, weil sie über den Bearbeitungsort mitentscheidet:
Kategorien: No-Code Plattformen, RPA-Lösungen, branchenspezifisch
1. No-Code AI Automation Plattformen (für KMU-Einstieg):
- Make (ehemals Integromat): 2012 in Prag gegründet, seit 2020 Teil der deutschen Celonis SE, 2022 von Integromat in Make umbenannt. No-Code-Automatisierungen für kleinere Betriebe, nach eigener Angabe «3,000+ Integration Apps». Preis: Core mit 10'000 Credits im Monat für 9 USD bei Jahreszahlung. Wie bei Zapier und n8n unten gilt der ausgewiesene Betrag also für die Jahresabrechnung: Make blendet ihn unter einem Umschalter «Pay monthly / Pay annually» ein, dessen Pfeil mit «Save 15% or more!» auf die Jahreszahlung zeigt. Wer monatlich bucht, zahlt diesen Rabatt von 15 Prozent oder mehr wieder drauf — bei genau 15 Prozent rund 10.59 USD im Monat; das ist unsere Umrechnung, kein von Make ausgewiesener Betrag. Höhere Kontingente stellt Make nur über einen Schieberegler dar und veröffentlicht dazu keine feste Preisliste — einen Betrag für grössere Stufen nennen wir deshalb nicht.
- Zapier: US-Anbieter, im Funktionsumfang mit Make vergleichbar und länger am Markt. Ob Auftragsverarbeitungsvertrag und EU-Rechenzentrum für Ihren Tarif verfügbar sind, prüfen Sie in der Anbieterdokumentation — eine pauschale Schweiz-Konformität sagen wir nicht zu. Preis: Professional ab 19.99 USD für 750 Tasks pro Monat, 289 USD bei 50'000 Tasks (je bei Jahresabrechnung).
- n8n: fair-code-lizenziert — der Quellcode ist einsehbar, die Lizenz ist aber keine von der Open Source Initiative anerkannte Open-Source-Lizenz. Self-hosted oder Cloud, technischer im Zuschnitt. Preis: die selbst gehostete Community-Edition kostet nur die eigenen Serverkosten, die Cloud beginnt bei 20 EUR pro Monat für 2'500 Workflow-Ausführungen bei Jahresabrechnung.
Quelle der Preisangaben: Make, Zapier und n8n — abgerufen am 22. August 2026. Die Zapier-Tarifstufen («100 tasks/mo» im Free-Tarif, «$19.99» für 750 Tasks, «$289.00» für 50'000 Tasks bei Jahresabrechnung) und die Zahl der Make-Integrationen («3,000+ Integration Apps», Make Integrations) am 24. August 2026 nachgeprüft. Die n8n-Cloud-Stufe («20€/mo, billed annually» für «2.5K workflow executions») und der Make-Core-Einstieg («$9/mo» für «10k credits/mo») ebenfalls am 24. August 2026 geprüft. Die Beträge stehen in der Währung des Anbieters und beziehen sich als Leistungszeitraum auf einen Monat — das ist nicht dasselbe wie die Zahlungsweise. Zapier und n8n weisen die Jahresabrechnung am Betrag aus («billed annually»). Make schreibt sie nicht an den Preis, führt die Seite aber unter einem Umschalter «Pay monthly / Pay annually», an dem der Hinweis «Save 15% or more!» auf die Jahreszahlung zeigt (die zugehörige Grafik heisst im Seitenquelltext «annual-plan-arrow»); die ausgewiesenen «$9/mo» sind damit der rabattierte Jahreszahlungspreis. Die daraus folgenden rund 10.59 USD für die monatliche Zahlung sind unsere Umrechnung (9 geteilt durch 0,85) und stehen so nicht auf der Seite. Alle drei Beträge dieses Abschnitts gelten damit für die Jahreszahlung und sind untereinander vergleichbar.
2. RPA-Lösungen (für komplexere Automatisierung):
- UiPath, Automation Anywhere und SS&C Blue Prism: drei international etablierte RPA-Plattformen, in der Schweiz über Integrationspartner verfügbar. Listenpreise veröffentlichen die Anbieter nur teilweise.
- Microsoft Power Automate Desktop: RPA im Microsoft-Stack, für Betriebe mit bestehender Microsoft-365-Umgebung der kürzeste Weg.
3. Branchenspezifische Lösungen:
- Fintech/Banking: Temenos (Lancy GE) — Schweizer Anbieter von Banking-Software, Enterprise-fokussiert.
- Legal: DeepJudge (Zürich) — Schweizer Anbieter für AI-gestützte Rechtsrecherche.
- Immobilien und Versicherung: Hier haben wir keinen Schweizer Anbieter gefunden, den wir im Handelsregister und in der Produktdokumentation belegen können — wir nennen deshalb keinen.
Hinweis zu Anbieternamen: Wir führen hier nur Anbieter auf, deren Firma im Schweizer Handelsregister (Zefix) oder in der eigenen Produktdokumentation nachweisbar ist. Frühere Fassungen dieser Seite nannten drei Anbieter, die sich nicht belegen liessen; sie wurden entfernt statt ersetzt.
Vergleich: Schweizer vs. internationale Anbieter
Schweizer Anbieter (Vorteile):
- DSG-Konformität ist leichter herzustellen: Bearbeitungsort und Gerichtsstand liegen in der Schweiz. Verantwortlich für Bearbeitungsgrundsätze, Informationspflicht, Betroffenenrechte und Datensicherheit bleibt Ihr Unternehmen; ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten kommt hinzu, sobald die Ausnahme für Betriebe unter 250 Mitarbeitenden nach Art. 24 DSV nicht greift
- Lokale Schweizer Ansprechpartner
- Vertrautheit mit der Schweizer Geschäftskultur
- Datenhosting in CH möglich
- Nachteil: oft kleinerer Funktionsumfang, weniger Integrationen
Internationale Anbieter mit deutschsprachigem Support:
- Grösserer Funktionsumfang und aktive Community (Make, n8n, Zapier)
- Support und Dokumentation oft auch auf Deutsch; ein Schweizer Ansprechpartner gehört nicht automatisch dazu
- Datenhosting-Optionen in der EU, teils auch in der Schweiz — welche Region Ihr Tarif abdeckt, steht im Vertrag
- Abwägung: Reaktionszeiten und Zuständigkeiten müssen Sie vertraglich festhalten, statt sie vorauszusetzen
Grosse internationale RPA-Konzerne (Vorsicht):
- z.B. UiPath, Automation Anywhere, SS&C Blue Prism
- Sehr funktionsreich, aber auf Enterprise-Budgets zugeschnitten; Listenpreise veröffentlichen die Anbieter nur teilweise, eine Frankenzahl nennen wir deshalb nicht
- Datenschutz-Herausforderungen mit US-Hosting
- Am besten geeignet für: grosse Unternehmen mit spezialisierten Anforderungen
Kriterien für Tool-Auswahl (DSG-Compliance, Support)
Checkliste bei der Evaluierung:
- Datenschutz:
- Funktionalität:
- Support & Skalierung:
- Kosten & Transparenz:
- Sicherheit:
Was ein Vorhaben insgesamt kostet und ab wann es sich rechnet, rechnen wir unter Kosten und ROI durch; typische Einsatzfelder sammelt Use Cases.
Unser Tipp: Machen Sie einen strukturierten RFI (Request for Information) an 3-5 Kandidaten. Stellen Sie die gleichen Fragen. Vergleichen Sie. Dann ein Proof-of-Concept mit dem Favoriten vor dem grossen Investment.
Förderprogramme für KMU
Bund, Kantone und Verbände unterstützen KMU bei der Digitalisierung. Der Bund fördert über die Innosuisse allerdings Innovationsvorhaben, nicht Werkzeugkäufe — bei einem Teil der Instrumente gemeinsam mit einem Schweizer Forschungspartner, bei zwei weiteren auch ohne. Und benannte kantonale Zuschussprogramme sind seltener, als es die Schlagworte vermuten lassen. Was es wirklich gibt, steht unten.
Innosuisse (seit 1. Januar 2018 Nachfolgerin der KTI)
Die Innosuisse ist die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung. Sie hat am 1. Januar 2018 die frühere Kommission für Technologie und Innovation (KTI) abgelöst; die KTI existiert seither nicht mehr — wer heute Fördermittel des Bundes sucht, findet sie bei der Innosuisse.
Vertiefen Sie Ihr Wissen:Ein Schweizer Forschungspartner ist dabei nicht durchgehend Voraussetzung. Die Angebotsübersicht führt sieben Instrumente; zwei davon fördern das Unternehmen allein:
- Mit Forschungspartner (nicht abschliessend): das Innovationsprojekt mit Umsetzungspartner und der Innovationsscheck setzen die Zusammenarbeit mit einer Schweizer Forschungsinstitution voraus und sind unten im Detail beschrieben; forschungsgetragen ist auch die Flagship-Initiative, deren Konsortium laut Innosuisse «aus mindestens drei Forschungspartnern, wovon mindestens einer eine Fachhochschule ist, und mindestens zwei Umsetzungspartnern» besteht
- Ohne Forschungspartner: der Swiss Accelerator für bereits am Markt etablierte KMU und Start-ups (einzelne Unternehmen, keine Konsortien, weniger als 250 Vollzeitstellen; Innosuisse übernimmt maximal 70 Prozent der anrechenbaren Projektkosten, höchstens 2,5 Millionen Franken je Gesuch) sowie die Start-up Innovationsprojekte für noch nicht im Markt stehende Jungunternehmen (maximal 70 Prozent der direkten Projektkosten). Auch diese beiden Instrumente fördern ein Innovationsvorhaben, nicht den Kauf von Standardwerkzeugen — der Unterschied liegt allein darin, dass das Unternehmen es ohne Hochschulpartner durchführt
- Voraussetzung: Das Projekt muss einen Innovations-Charakter haben (nicht nur: «Wir kaufen ein Tool»)
- Fördersatz: Bei einem Innovationsprojekt mit Umsetzungspartner übernimmt Ihr Unternehmen 40–60 % der Gesamtprojektkosten selbst und leistet dem Forschungspartner mindestens 5 % der Gesamtprojektkosten als Barbeitrag; Innosuisse finanziert den Anteil des Forschungspartners. Für eine Vorstudie finanziert der Innovationsscheck 100 % der Kosten des Forschungspartners, höchstens 15'000 Franken.
- Beispiel: Ein KMU mit 30 MA will sein Rechnungssystem automatisieren und eine KI-Klassifikation für Dokumente einbauen. Gefördert wird nicht der Tool-Kauf, sondern der Forschungsanteil, den ein Schweizer Hochschulpartner beisteuert. Einen fixen Frankenbetrag nennen wir hier nicht, weil er allein von der Grösse des Projektbudgets abhängt — die massgeblichen Sätze stehen im Punkt oben.
- Dauer: Die Laufzeit wird im Fördervertrag festgelegt; eine Regeldauer weist Innosuisse nicht aus, wir nennen deshalb keine. Fest steht der Fahrplan davor: Das Gesuch muss mindestens sechs Wochen vor einem Sitzungstermin des Innovationsrates vorliegen, der Entscheid fällt sechs bis acht Wochen nach der Einreichung. Beim Innovationsscheck dauert der Entscheid laut Innosuisse vier bis sechs Wochen
- Antragsstelle: Über innosuisse.admin.ch, mit Unterstützung eines Innovationsberaters
Quelle der Fördersätze: Innosuisse, «Führen Sie Innovationsprojekte mit Umsetzungspartner durch» — «Sie übernehmen die in Ihrem Unternehmen anfallenden Projektkosten im Umfang von 40–60% der Gesamtprojektkosten» und «Barbeitrag in Höhe von mindestens 5% der Gesamtprojektkosten» — sowie Innosuisse, «Innovationsscheck» — «Innosuisse finanziert 100 % der Kosten des Forschungspartners bis zu 15 000 Schweizer Franken», «Sie sind ein KMU, ein Start-up oder eine Organisation mit weniger als 250 Vollzeitstellen» und «Dieser Prozess dauert in der Regel vier bis sechs Wochen». Beide am 23. August 2026 abgerufen und am 24. August 2026 im Wortlaut nachgeprüft; die Fristen für das Innovationsprojekt («Reichen Sie Ihr Gesuch mindestens sechs Wochen vor einem Sitzungstermin des Innovationsrates im Eingabeportal ein … So erhalten Sie nach sechs bis acht Wochen den Entscheid über Ihr Gesuch») stehen auf der erstgenannten Seite. Dass ein Forschungspartner nicht für alle Instrumente nötig ist, steht in der Angebotsübersicht «Förderung für Schweizer Projekte», die sieben Instrumente führt, sowie auf den beiden Instrumentenseiten: Swiss Accelerator — gefördert werden «einzelne Schweizer KMU und Start-ups (keine Konsortien)», «maximal 70 Prozent der anrechenbaren Projektkosten», «Der maximale Förderbeitrag von Innosuisse beträgt 2,5 Millionen Schweizer Franken pro Gesuch» — und Start-up Innovationsprojekte: «Bei den Projekten wird einzig das Jungunternehmen gefördert, es werden keine Forschungspartner unterstützt», Innosuisse trägt höchstens 70 Prozent der direkten Projektkosten. Dass die Gegenrichtung ebenso wenig abschliessend ist, zeigt die Flagship-Initiative: «Ein Konsortium besteht aus mindestens drei Forschungspartnern, wovon mindestens einer eine Fachhochschule ist, und mindestens zwei Umsetzungspartnern». Alle vier am 24. August 2026 abgerufen.
Kantonale und regionale Angebote (Zürich, Bern, Luzern)
Jeder Kanton unterhält laut dem KMU-Portal des Bundes eine Anlaufstelle für Wirtschaftsförderung. Ein benanntes, dauerhaftes Digitalisierungs-Förderprogramm für KMU haben wir bei den drei unten geprüften Kantonen jedoch nicht gefunden — was es gibt, ist Beratung, Vernetzung und punktuelle Ausschreibungen:
Kanton Zürich:
- Angebot: Standortförderung des Kantons Zürich — Beratung, Vernetzung und je nach Ausschreibung finanzielle Unterstützung. Ein dauerhaftes, benanntes Digitalisierungs-Darlehensprogramm ist auf den offiziellen Seiten nicht ausgeschrieben; wir nennen deshalb keines.
- Kontakt: Standortförderung Kanton Zürich
Kanton Bern:
- Angebot: DigitalBern als Anlaufstelle für die digitale Transformation — die Plattform nennt fünf Trägerschaften: die Wirtschaftskammer Biel-Seeland (WIBS), die Chambre d'économie publique Grand Chasseral (CEP), Berner KMU, die Berner Fachhochschule (BFH) und digitalswitzerland. Eine Rechtsform weist DigitalBern selbst nirgends aus — weder das Impressum noch die Über-uns-Seite nennt eine —, wir schreiben ihr deshalb keine zu. Ein kantonales Programm ist es jedenfalls nicht. Die BEKB KMU-Förderstiftung finanziert über das «KMU Impulsprogramm» nach eigener Angabe «jährlich bis zu 200 praxisnahe Expertenworkshops» für Unternehmen aus den Regionen Bern und Solothurn. Die Themen liegen bei nachhaltigen Geschäftsmodellen, Energieeffizienz und Prozessoptimierung, nicht bei KI im engeren Sinn (BEKB, abgerufen am 24. August 2026). Die fünf Trägerschaften stehen auf DigitalBern, «Über uns»; das Impressum nennt als Namen der Firma nur «DigitalBern», dazu Adresse und zwei vertretungsberechtigte Personen, aber keine Rechtsform — beide am 24. August 2026 abgerufen.
- Kontakt: Standortförderung Kanton Bern
Kanton Luzern:
- Angebot: KMU-Portal des Kantons Luzern mit Beratungs- und Vernetzungsangeboten. Ein benanntes Zuschussprogramm für KMU-Digitalisierung war zum Zeitpunkt der Prüfung nicht ausgeschrieben.
- Kontakt: Wirtschaftsförderung Luzern
Alle übrigen Kantone: Laut dem KMU-Portal des Bundes ist «jeder Kanton mit einer Anlaufstelle für Wirtschaftsförderung ausgestattet». Welche dieser Stellen ein eigenes Digitalisierungsprogramm führt, haben wir nicht kantonsweise geprüft — eine Liste der Kantone «mit Programmen» führen wir deshalb nicht mehr.
Tipp: Überprüfen Sie auf der Website Ihres Kantons, ob es aktuelle Programme gibt. Kantone ändern ihre Förderungen regelmässig.
Angebote für kleine Betriebe (<20 MA)
Für ganz kleine Betriebe sind die Bundesinstrumente meist zu schwer. Realistisch bleiben:
- Kantonale und regionale Wirtschaftsförderung: niederschwellige Beratung, Workshops, gelegentlich Kostenbeteiligungen — Zuschnitt und Betrag wechseln je Kanton und Ausschreibung
- Branchen- und Verbandsangebote: Das KMU-Portal des Bundes verweist auf Digitalswitzerland, Economiesuisse, Swissmem/Industrie 2025, GastroSuisse, SwissBanking, FMH, SwissICT und den Schweizerischen Versicherungsverband — fragen Sie zuerst im eigenen Verband nach
- Wichtig: Wir haben früher an dieser Stelle konkrete Programmnamen und Frankenbeträge genannt. Sie liessen sich bei den offiziellen Stellen nicht belegen und sind deshalb entfernt. Prüfen Sie die aktuelle Ausschreibung Ihres Kantons, bevor Sie mit einem Betrag rechnen.
Quelle: KMU-Portal des Bundes (SECO), «Unterstützung bei der Digitalisierung der KMU» — «Jeder Kanton ist mit einer Anlaufstelle für Wirtschaftsförderung ausgestattet, die den Unternehmen Auskünfte erteilt und sie mit den richtigen Kontaktpersonen zusammenbringt» sowie die dort aufgeführten nationalen Organisationen — abgerufen am 24. August 2026. Ein bundeseigener Digitalisierungs-Check ist auf der Seite nicht aufgeführt.
Standortvorteile der Schweiz
Über Regulierung und Werkzeuge hinaus: Die Schweiz hat strukturelle Vorteile für KMU, die AI Automation implementieren wollen.
Schweizer Neutralität und Datensicherheit (global wahrgenommen)
Die Schweiz gilt in vielen Märkten als vertrauenswürdig und neutral, besonders bei Datenschutz und Datensicherheit. Das ist ein Reputationsvorteil und beruht auf Wahrnehmung — eine erhobene Messgrösse dafür führen wir nicht an.
Das hat praktische Folgen:
- Für internationale KMU: Wenn Sie Schweizer Cloud-Infrastruktur anbieten, haben Kunden mehr Vertrauen (besonders in EU, aber auch weltweit)
- Für Schweizer KMU: Sie können Ihren Datenschutz als Wettbewerbsvorteil positionieren («Ihre Daten bleiben in der Schweiz»)
- Für regulierte Branchen: Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Rechtsberatung — ein Schweizer Bearbeitungsort erspart hier viele Rückfragen, die Verantwortung für die eigenen Datenschutzpflichten nimmt er nicht ab
Das ist ein weicher, aber echter Vorteil.
Hochqualifizierte Arbeitskräfte und Bildung
Die Schweiz hat:
- Zwei Bildungswege nebeneinander: Hochschulen und höhere Berufsbildung — Fachkräfte kommen nicht nur über das Studium
- Duale Berufslehre als zweite Säule, nicht nur akademische Ausbildung
- Weiterbildung ist in vielen Betrieben eingespielt; einen belegten Anteil nennen wir nicht
- Englisch ist in Tech-, Pharma- und Finanzumfeldern als Arbeitssprache verbreitet
Das bedeutet: Wenn Sie AI Automation einführen, finden Sie leichter Mitarbeitende, die sich einarbeiten lassen, und Fachleute, die international gearbeitet haben.
Stabilität und langfristige Investitionssicherheit
Schweiz ist bekannt für:
- Politische Stabilität: Kontinuierliches, transparentes Regelwerk
- Währung: Der Franken gilt als Fluchtwährung und wertet in Krisen eher auf als ab — für exportierende KMU ist das Vor- und Nachteil zugleich
- Finanzplatz: stark reguliert und beaufsichtigt (FINMA)
- Berechenbare Rechtsetzung: Änderungen laufen über lange Vernehmlassungs- und Referendumsfristen — Überraschungen sind selten, ausgeschlossen sind sie nicht
Das klingt unspektakulär, ist für KMU aber viel wert: Sie können über mehrere Jahre planen, weil sich der Rahmen selten und mit langer Vorwarnzeit ändert.
Zusammenfassung: Warum die Schweiz ein tragfähiger Standort für AI Automation ist
Die Kombination aus:
- Einem etablierten Datenschutzrecht (revidiertes DSG, in Kraft seit 1.9.2023)
- Aktivem Ökosystem (über 1'000 Unternehmen mit KI-Bezug, ETH und EPFL)
- Schweizer Anbietern für einzelne Branchen (etwa Temenos für Banking, DeepJudge für Rechtsrecherche) neben internationalen No-Code-Plattformen
- Staatlicher Unterstützung (Innosuisse für Forschungsanteile, mit Swiss Accelerator und Start-up Innovationsprojekten auch ohne Forschungspartner; kantonale Anlaufstellen für Beratung)
- Globalem Vertrauen (Schweizer Neutralität)
...macht die Schweiz zu einem tragfähigen Markt für die Einführung von AI Automation.
Der Rechtsrahmen steht: Das revidierte DSG gilt seit dem 1. September 2023, die Instrumente sind bekannt. Auf ein besseres Werkzeug zu warten, lohnt sich selten — was fehlt, ist meist nicht die Technik, sondern der erste umgesetzte Anwendungsfall.
Bereit, Ihre Schweizer Automatisierungsreise zu starten? Wir helfen Ihnen, die richtige Lösung zu evaluieren, zu klären, ob Ihr Vorhaben überhaupt in ein Förderinstrument passt — für den reinen Werkzeugkauf tut es das in der Regel nicht —, und die Voraussetzungen für eine DSG-konforme Bearbeitung zu schaffen. Die Verantwortung für die Einhaltung des DSG bleibt bei Ihrem Unternehmen.
Buchen Sie einen kostenlosen Basis-Check — wir analysieren Ihr Unternehmen im Hinblick auf Automatisierungspotenziale und zeigen Ihnen einen für die Schweiz passenden Weg. Was eine Begleitung umfasst, steht unter AI Automation Beratung.
Häufig gestellte Fragen
- Welche AI Automation Anbieter gibt es in der Schweiz?
Das Angebot gliedert sich in drei Kategorien — schweizerisch sind darin nur die branchenspezifischen Anbieter. No-Code-Plattformen für den KMU-Einstieg (Make aus Prag, seit 2020 Teil der deutschen Celonis SE, Zapier sowie n8n, dessen Quellcode einsehbar, aber fair-code- und nicht OSI-Open-Source-lizenziert ist), RPA-Lösungen für komplexere Automatisierungen (UiPath, Automation Anywhere, SS&C Blue Prism, Power Automate Desktop) sowie branchenspezifische Schweizer Lösungen wie Temenos (TEMENOS AG, Lancy GE) für Banking-Software oder DeepJudge (DeepJudge AG, Zürich) für Rechtsrecherche — beide im Handelsregister eingetragen. Schweizer Anbieter punkten mit lokalen Ansprechpartnern und Datenhosting in der Schweiz, bieten aber oft einen kleineren Funktionsumfang als internationale Plattformen.
- Ist AI Automation mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) vereinbar?
Ja — das DSG verbietet AI Automation nicht. Ein Werkzeug allein macht Sie aber nicht konform: Es schafft die Voraussetzungen, verantwortlich bleibt Ihr Unternehmen. Zu prüfen sind der Bearbeitungsort, ein Vertrag über die Auftragsbearbeitung nach Art. 9 DSG (in der DSGVO-Terminologie: Auftragsverarbeitungsvertrag, AVV), eine nachvollziehbare Datenschutzerklärung und gewährleistete Betroffenenrechte wie Auskunft und Löschung. Bei Ihnen bleiben die Bearbeitungsgrundsätze, die Informationspflicht, die Betroffenenrechte und die Datensicherheit — keine davon nimmt Ihnen ein Werkzeug ab. Nicht in jedem Fall hinzu kommt dagegen das Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten nach Art. 12 DSG: Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind davon nach Art. 24 DSV befreit — ausser sie bearbeiten besonders schützenswerte Personendaten in grossem Umfang oder betreiben ein Profiling mit hohem Risiko. Da KMU in der Schweiz amtlich als Firmen mit weniger als 250 Beschäftigten gelten, greift die Ausnahme im Regelfall. Das DSG orientiert sich weitgehend an der DSGVO, bindet die Bekanntgabe ins Ausland an Art. 16 und 17 DSG; Bussen von bis zu 250'000 Franken treffen nach Art. 60–63 DSG die verantwortliche natürliche Person, nur bei einer Busse von höchstens 50'000 Franken kann stattdessen der Geschäftsbetrieb gebüsst werden (Art. 64 Abs. 2 DSG).
- Welche Förderprogramme unterstützen Schweizer KMU bei AI Automation?
Innosuisse führt in ihrer Angebotsübersicht sieben Instrumente; ein Schweizer Forschungspartner ist nur bei einem Teil davon Voraussetzung. Beim Innovationsprojekt mit Umsetzungspartner finanziert Innosuisse den Forschungspartner: Der Umsetzungspartner trägt 40–60 % der Gesamtprojektkosten selbst und leistet dem Forschungspartner mindestens 5 % der Gesamtprojektkosten als Barbeitrag. Für eine Vorstudie finanziert der Innovationsscheck 100 % der Kosten des Forschungspartners, höchstens CHF 15'000. Ohne Forschungspartner kommen zwei weitere Instrumente infrage: der Swiss Accelerator für bereits am Markt etablierte KMU und Start-ups (einzelne Unternehmen, keine Konsortien; höchstens 70 % der anrechenbaren Projektkosten und höchstens 2,5 Millionen Franken je Gesuch) und die Start-up Innovationsprojekte für noch nicht im Markt stehende Jungunternehmen, bei denen laut Innosuisse «einzig das Jungunternehmen gefördert» wird und «keine Forschungspartner unterstützt» werden (höchstens 70 % der direkten Projektkosten). Für den reinen Werkzeugkauf zahlt keines der Instrumente (Quelle: innosuisse.admin.ch, abgerufen am 24. August 2026). Dazu kommen regionale Angebote — im Kanton Bern etwa DigitalBern als Anlaufstelle (fünf Trägerschaften: Wirtschaftskammer Biel-Seeland, Chambre d'économie publique Grand Chasseral, Berner KMU, Berner Fachhochschule und digitalswitzerland; eine Rechtsform weist DigitalBern selbst nicht aus, ein kantonales Programm ist es nicht) und das «KMU Impulsprogramm», mit dem die BEKB KMU-Förderstiftung nach eigener Angabe «jährlich bis zu 200 praxisnahe Expertenworkshops» für Unternehmen aus den Regionen Bern und Solothurn finanziert (BEKB, abgerufen am 24. August 2026); thematisch geht es dort um nachhaltige Geschäftsmodelle, Energieeffizienz und Prozessoptimierung, nicht um KI im engeren Sinn. Frühere Fassungen dieser Antwort nannten hier ein Zürcher Digitalisierungskreditprogramm, eine Berner Digitalisierungsprämie, Luzerner Investitionskostenzuschüsse und ein Angebot namens Nextlevel.ch. Keines davon liess sich bei den offiziellen Stellen belegen; die Angaben sind deshalb entfernt. Prüfen Sie die aktuelle Ausschreibung Ihres Kantons, bevor Sie mit einem Betrag rechnen.
- Wo sollten Schweizer KMU die Daten ihrer AI Automation hosten?
Schweizer Hosting stellt das Verhältnis am eindeutigsten: Die Daten bleiben auf Schweizer Servern und unterliegen dem DSG und der Schweizer Gerichtsbarkeit — für die Bearbeitungsgrundsätze, die Informationspflicht und die Betroffenenrechte bleibt gleichwohl Ihr Unternehmen verantwortlich; nach unserer Einschätzung kostet es mehr als vergleichbare EU- oder US-Angebote, wobei der Aufschlag je nach Anbieter und Leistungsumfang stark schwankt und wir dazu keine erhobenen Marktpreise haben. EU-Hosting ist die breit akzeptierte zweite Variante: Die Daten unterliegen der DSGVO, und die EU-Staaten stehen in Anhang 1 der Datenschutzverordnung auf der Liste des Bundesrats mit angemessenem Datenschutz — die Bekanntgabe fällt damit unter Art. 16 Abs. 1 DSG. Bei US-Hosting ist wegen des CLOUD Act und FISA Section 702 Vorsicht geboten — für KMU mit Kundendaten oder sensiblen Geschäftsdaten empfiehlt sich Schweizer oder EU-Hosting.
- Warum ist die Schweiz ein guter Standort für AI Automation?
Die Schweiz kombiniert ein etabliertes, an der DSGVO ausgerichtetes Datenschutzgesetz (DSG), ein aktives KI-Ökosystem, Forschungsleuchttürme wie ETH Zürich und EPFL, staatliche Förderung durch Innosuisse — für den Forschungsanteil eines Vorhabens, mit Swiss Accelerator und Start-up Innovationsprojekten aber auch ohne Forschungspartner — sowie eine kantonale Anlaufstelle für Wirtschaftsförderung in jedem Kanton, dazu eine breit wahrgenommene Neutralität und Stabilität. Zum Ökosystem: Der Swiss Startup Radar zählte 2023 über 1'000 Unternehmen mit KI-Bezug und ordnet die Schweiz beim Pro-Kopf-Bestand an KI-Anbietern und Entwicklern von KI-Anwendungen gleichauf mit dem Vereinigten Königreich und vor Schweden ein, aber hinter Israel und Singapur — «good, but not outstanding». Die 163 KI-Finanzierungsrunden, die EY für 2025 ausweist, sind dagegen eine Zahl von Finanzierungsereignissen und keine Firmenzahl. Schweizer KMU profitieren damit von globalen AI-Automation-Lösungen und haben zugleich Regulierungssicherheit und lokales Fachwissen als Standortvorteil.
Passende Leistungen von erdinc.ai:
Weiterführende Themen
Quellen
- Swiss Startup Radar, startupticker.ch, 1. Dezember 2023 — «we have been able to identify more than 1,000 companies in this country», gegliedert in vier Gruppen, deren dritte der Radar als «companies that have adopted AI» führt, sowie zur internationalen Einordnung «Compared with other countries, the Swiss figures are good, but not outstanding. In terms of per capita density, Switzerland is on a par with the UK and ahead of Sweden. However, Israel and Singapore perform significantly better» — sowie EY Start-Up Barometer Switzerland 2026 — «in 2025, the number of funding rounds for AI-based start-ups increased to 163 (2024: 112), which represents an increase of around 46%» und «AI start-ups accounted for 32% of all funding rounds last year in total (2023: 10%; 2024: 22%)». Beide abgerufen am 24. August 2026.
- ETH AI Center — Faculty — «As of July 2026, the ETH AI Center is comprised of 145 Professors (37 Core Faculty + 108 Associated Faculty). The Center spans all 16 departments of ETH Zurich» — abgerufen am 24. August 2026.
- EY Start-Up Barometer Switzerland 2026 — «investment in AI start-ups increased by 206% to around CHF 1.1 billion in 2025 – up from CHF 345 million in 2024», «Swiss start-ups generated a financing volume of CHF 3.3 billion in 2025 – an increase of 44% compared with 2024» und «In 2025, 515 funding rounds were registered for start-ups – two more than in 2024 (513)» — abgerufen am 24. August 2026. Die genannten Fonds und Corporate Ventures sind Beispiele, keine vollständige Liste.
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1), Fassung «Stand am 7. Juli 2025» — die hier zitierten Art. 6, 7, 9, 10, 12, 13, 16, 17, 31 und 60–64 am 24. August 2026 im Wortlaut abgerufen und einzeln gegengelesen; die Volltextsuche im Gesetz ergibt für «Rechenschaft» und «Nachweis» null Treffer. Die Ausnahme vom Bearbeitungsverzeichnis steht in Art. 24 der Datenschutzverordnung (DSV, SR 235.11): «Unternehmen und andere privatrechtliche Organisationen, die am 1. Januar eines Jahres weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, sowie natürliche Personen sind von der Pflicht befreit, ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten zu führen, ausser eine der folgenden Voraussetzungen ist erfüllt: a. Es werden besonders schützenswerte Personendaten in grossem Umfang bearbeitet. b. Es wird ein Profiling mit hohem Risiko durchgeführt.» Ebenfalls am 24. August 2026 abgerufen.
- Quelle der Preisangaben: Make, Zapier und n8n — abgerufen am 22. August 2026. Die Zapier-Tarifstufen («100 tasks/mo» im Free-Tarif, «$19.99» für 750 Tasks, «$289.00» für 50'000 Tasks bei Jahresabrechnung) und die Zahl der Make-Integrationen («3,000+ Integration Apps», Make Integrations) am 24. August 2026 nachgeprüft. Die n8n-Cloud-Stufe («20€/mo, billed annually» für «2.5K workflow executions») und der Make-Core-Einstieg («$9/mo» für «10k credits/mo») ebenfalls am 24. August 2026 geprüft. Die Beträge stehen in der Währung des Anbieters und beziehen sich als Leistungszeitraum auf einen Monat — das ist nicht dasselbe wie die Zahlungsweise. Zapier und n8n weisen die Jahresabrechnung am Betrag aus («billed annually»). Make schreibt sie nicht an den Preis, führt die Seite aber unter einem Umschalter «Pay monthly / Pay annually», an dem der Hinweis «Save 15% or more!» auf die Jahreszahlung zeigt (die zugehörige Grafik heisst im Seitenquelltext «annual-plan-arrow»); die ausgewiesenen «$9/mo» sind damit der rabattierte Jahreszahlungspreis. Die daraus folgenden rund 10.59 USD für die monatliche Zahlung sind unsere Umrechnung (9 geteilt durch 0,85) und stehen so nicht auf der Seite. Alle drei Beträge dieses Abschnitts gelten damit für die Jahreszahlung und sind untereinander vergleichbar.
- Quelle der Fördersätze: Innosuisse, «Führen Sie Innovationsprojekte mit Umsetzungspartner durch» — «Sie übernehmen die in Ihrem Unternehmen anfallenden Projektkosten im Umfang von 40–60% der Gesamtprojektkosten» und «Barbeitrag in Höhe von mindestens 5% der Gesamtprojektkosten» — sowie Innosuisse, «Innovationsscheck» — «Innosuisse finanziert 100 % der Kosten des Forschungspartners bis zu 15 000 Schweizer Franken», «Sie sind ein KMU, ein Start-up oder eine Organisation mit weniger als 250 Vollzeitstellen» und «Dieser Prozess dauert in der Regel vier bis sechs Wochen». Beide am 23. August 2026 abgerufen und am 24. August 2026 im Wortlaut nachgeprüft; die Fristen für das Innovationsprojekt («Reichen Sie Ihr Gesuch mindestens sechs Wochen vor einem Sitzungstermin des Innovationsrates im Eingabeportal ein … So erhalten Sie nach sechs bis acht Wochen den Entscheid über Ihr Gesuch») stehen auf der erstgenannten Seite. Dass ein Forschungspartner nicht für alle Instrumente nötig ist, steht in der Angebotsübersicht «Förderung für Schweizer Projekte», die sieben Instrumente führt, sowie auf den beiden Instrumentenseiten: Swiss Accelerator — gefördert werden «einzelne Schweizer KMU und Start-ups (keine Konsortien)», «maximal 70 Prozent der anrechenbaren Projektkosten», «Der maximale Förderbeitrag von Innosuisse beträgt 2,5 Millionen Schweizer Franken pro Gesuch» — und Start-up Innovationsprojekte: «Bei den Projekten wird einzig das Jungunternehmen gefördert, es werden keine Forschungspartner unterstützt», Innosuisse trägt höchstens 70 Prozent der direkten Projektkosten. Dass die Gegenrichtung ebenso wenig abschliessend ist, zeigt die Flagship-Initiative: «Ein Konsortium besteht aus mindestens drei Forschungspartnern, wovon mindestens einer eine Fachhochschule ist, und mindestens zwei Umsetzungspartnern». Alle vier am 24. August 2026 abgerufen.
- KMU-Portal des Bundes (SECO), «Unterstützung bei der Digitalisierung der KMU» — «Jeder Kanton ist mit einer Anlaufstelle für Wirtschaftsförderung ausgestattet, die den Unternehmen Auskünfte erteilt und sie mit den richtigen Kontaktpersonen zusammenbringt» sowie die dort aufgeführten nationalen Organisationen — abgerufen am 24. August 2026. Ein bundeseigener Digitalisierungs-Check ist auf der Seite nicht aufgeführt.
